Das Handelsrecht bildet das Rückgrat jeder geschäftlichen Tätigkeit. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten und ist damit die Grundlage für die Gestaltung von Liefer- und Vertriebsstrukturen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Handelsgeschäften im In- und Ausland, bei der Lösung von Vertragsstörungen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Unsere Leistungen
- Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Kauf-, Liefer- und Handelsverträgen
- Gestaltung von Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise- und Master-Franchise-Verträgen
- Erstellung und Prüfung von AGB (Einkaufs-, Liefer-, Garantie- und Servicebedingungen; Online-AGB)
- Internationale Kauf- und Vertriebsverträge (CISG, Incoterms, Exportfinanzierung, Hermes-Bürgschaften, Vorkaufs- und Change-of-Control-Klauseln)
- Alternative Vertriebsformen inkl. E-Commerce, Produktions- und Vertriebslizenzen
- Vertriebskartellrecht sowie Konzeption von Vertriebssystemen (selektiv, exklusiv, Direktvertrieb)
- Entwicklungs-, Liefer- und Logistikverträge inkl. Konsignationslager-, Werkzeug- und After-Sales-Verträgen
- Qualitätssicherungsvereinbarungen und Supply-Chain-Management
- Forschungs-, Entwicklungs-, Industrieanlagen-, OEM-, Outsourcing- und Lohnfertigungsverträge
- Service-, Wartungs- und Reparaturverträge
- Produkthaftung, Produktrückruf, Produktsicherheitsrecht (CE, Marktkorrektur, technische Dokumentation)
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Deckungsansprüchen, Claim Adjustment
- Außergerichtliche und gerichtliche Streitbeilegung (Prozessführung, Mediation, Schlichtung, PR-Litigation)
- Risikomanagement im Vertragswesen und Durchführung von Inhouse-Schulungen/Workshops
- Externe Unterstützung als ausgelagerte Rechtsabteilung