Das Gesellschaftsrecht ist die Kernmaterie unternehmerischer Strukturierung. Es regelt die innere Organisation von Gesellschaften, die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern sowie die Kompetenzverteilung zwischen Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorganen. Wir beraten sowohl bei der Gründung als auch bei komplexen Umstrukturierungen oder Streitigkeiten im Gesellschafterkreis.
Unsere Leistungen
- Rechtsformwahl, Gründung und Strukturierung aller Gesellschaftsformen
- Gestaltung und Anpassung von Satzungen, Joint Ventures, Gesellschafter- und Konsortialverträgen
- Corporate Governance, Compliance, Organ- und Managerhaftung
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
- Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhungen (autorisierte, bedingte), Kapitalherabsetzungen, Strukturierungen
- Beschlussmängelverfahren, Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, Spruchverfahren
- Lösung von Gesellschafterkonflikten, Abfindungsregelungen, Ausschlussverfahren
- Unternehmensnachfolge, Familiengesellschaften, Stiftungslösungen, Family Offices
- Start-up- und VC-Strukturen inkl. Cap Tables, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOP/VSOP, Phantom Shares)
- Kapitalmarktrecht (ARUG II, HV börsennotierter Gesellschaften, Dual-Track-Verfahren)
- Internationale Gesellschaftsstrukturen, Konzernrecht, grenzüberschreitende Joint Ventures
- Erstellung von Rechtsgutachten zu komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
- Dauerberatung von Unternehmen inkl. Compliance-Implementierung (externe Rechtsabteilung)