Handelsrecht

Das Handelsrecht bildet das Rückgrat jeder geschäftlichen Tätigkeit. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten und ist damit die Grundlage für die Gestaltung von Liefer- und Vertriebsstrukturen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Handelsgeschäften im In- und Ausland, bei der Lösung von Vertragsstörungen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Unsere Leistungen
  • Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Kauf-, Liefer- und Handelsverträgen
  • Gestaltung von Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise- und Master-Franchise-Verträgen
  • Erstellung und Prüfung von AGB (Einkaufs-, Liefer-, Garantie- und Servicebedingungen; Online-AGB)
  • Internationale Kauf- und Vertriebsverträge (CISG, Incoterms, Exportfinanzierung, Hermes-Bürgschaften, Vorkaufs- und Change-of-Control-Klauseln)
  • Alternative Vertriebsformen inkl. E-Commerce, Produktions- und Vertriebslizenzen
  • Vertriebskartellrecht sowie Konzeption von Vertriebssystemen (selektiv, exklusiv, Direktvertrieb)
  • Entwicklungs-, Liefer- und Logistikverträge inkl. Konsignationslager-, Werkzeug- und After-Sales-Verträgen
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen und Supply-Chain-Management
  • Forschungs-, Entwicklungs-, Industrieanlagen-, OEM-, Outsourcing- und Lohnfertigungsverträge
  • Service-, Wartungs- und Reparaturverträge
  • Produkthaftung, Produktrückruf, Produktsicherheitsrecht (CE, Marktkorrektur, technische Dokumentation)
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Deckungsansprüchen, Claim Adjustment
  • Außergerichtliche und gerichtliche Streitbeilegung (Prozessführung, Mediation, Schlichtung, PR-Litigation)
  • Risikomanagement im Vertragswesen und Durchführung von Inhouse-Schulungen/Workshops
  • Externe Unterstützung als ausgelagerte Rechtsabteilung